Durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz soll die CO2-Steuer fairer auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

Kaarst, 18.08.2023 Wer in einem schlecht gedämmten Haus wohnt, muss oft mehr heizen. Das kostet und ist schlecht fürs Klima. Seit zwei Jahren soll eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe einen Anreiz bieten, Heizenergie einzusparen. Bisher waren diese Kosten ein Teil des Gas- oder Wärmepreises und wurden in Mietwohnungen vollständig von den Mietern über die Heizkostenabrechnung getragen. Für Heizperioden ab 2023 sollen nun Mieter und Vermieter die Abgabe gemeinsam tragen. Das legt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) fest. Vermieter sollen so zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen, Mieter zu sparsamem Heizen angeregt werden.

Wie hoch der Kostenanteil für Mieter und Vermieter jeweils ist, hängt vom energetischen Zustand des Mietshauses ab. Die Aufteilung der Kosten erfolgt, auf Basis der CO2-Menge je Quadratmeter und Jahr, nach einem Stufenmodell.