Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Förderung einer Stromwärmepumpe der Abschluss eines Heizstromvertrages ist.
Wichtig!
Bitte fügen Sie dem Antrag die entsprechende Rechnung bei. Die Rechnung darf hierbei nicht älter als 24 Monate sein. Auftragsbestätigungen oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate bei einer Förderung für Stromkunden (s.o.) Ökostrom bzw. bei einer Förderung für Gaskunden (s.o.) Erdgas von den Stadtwerken Kaarst bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Für Leasing-, Pacht und Contractingverträge gibt es keine Förderung.
Gültig nur im Versorgungsgebiet bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Informationspflichten.
Bitte geben Sie den obenstehenden Code in das Feld ein, damit wir wissen, dass Sie kein Roboter sind.