Sie sind mit einer Rechnung in Verzug geraten?
Sie haben eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung von uns erhalten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den Mahngebühren.
Für die Unterbrechung oder die Wiederaufnahme der Gasversorgung, den Aus- oder Einbau eines Gaszählers, die Trennung eines Anschlusses oder die außerturnusmäßige Ablesung werden dem Gaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister der Stadtwerke Kaarst GmbH berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 Euro, weiterberechnet. Sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag oder dem Ersatzversorgungsverhältnis, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde, ist die Weiterberechnung umsatzsteuerfrei.