Sie werden von den Stadtwerken Kaarst mit Gas versorgt? Hier finden Sie wichtige Hinweise – sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden.
Bitte beachten!
Hinweise gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter